Die EG-Verordnung 561/2006 bestimmt derzeit für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union die Bestimmungen über Lenkzeiten/Ruhepausen von Busfahrern.
Da wir die Einhaltung dieser Bestimmung rigoros einhalten müssen setzen wir bei längeren Strecken bei Bedarf auch eine doppelte Fahrerbesatzung ein.
Sie können darauf vertrauen, dass am Lenkrad stets „ausgeschlafene“ Fahrer sitzen.
Die EG-Verordnung 561/2006 | in der Übersicht: |
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Lenkzeitunterbrechung | A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig |
Tägliche Lenkzeit | A. Maximal 9 Std. B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig |
Wöchentliche Lenkzeiten | A. Höchstens 56 Std. pro Woche B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) |
Tägliche Ruhezeiten | A. Mindestens 11 Std. B. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen C. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben! D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std. -Zeitraum |
Wöchentliche Ruhezeiten | A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden: a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich) C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!) |